THT Performance
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Fa. THT Performance 73779 Deizisau (Verkäufer) nur unter
nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten
sind. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird
ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte der Firma THT Performance mit
Privatpersonen, als auch mit Juristischen Personen im Rechtssinne.
1. Vertragsschluss
Alle Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form,
Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die in Katalogen,
Prospekten, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen
enthaltenen Preise und technische Daten können sich ändern. Erfolgt innerhalb der 14
Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die
Ware wurde ausgeliefert. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Der Auftrag
ermächtigt die Firma THT Performance auch Unteraufträge zu erteilen, sowie eventuelle
Probe- und Überführungs- Messfahrten auf dem Leistungsprüfstand durchzuführen. Die
Firma THT Performance ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen.
2. Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz der Firma THT Performance.
Nebenleistungen, z. B. Überführungskosten werden zusätzlich zu den übermittelten
Kostenvoranschlägen/ Rechnungen berechnet. Der Kaufpreis ist, entsprechend der
Auftragsbestätigung, spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme
erhoben werden. Bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an
der gelieferten Hardware, Dokumentationen und der mitgelieferten Programmierung sowie
allen Artikeln und Dienstleistungen bei dem Verkäufer. Ferner ist der Kunde bis zur
vollständigen Bezahlung verpflichtet, den Auftragsgegenstand pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder Einbaukosten erforderlich sind, hat der
Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Gleiches gilt bei Installation
der Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist auch nach
Eigentumsübergang an die Urheber- und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Der
Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde
unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug ist die Firma THT Performance berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden
ausgeschlossen wird. Die Firma THT Performance ist berechtigt, bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht
dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Dem
Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher
Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den
Zahlungsansprüchen der Firma THT Performance ist ausgeschlossen, es sei denn, dass
die Gegenansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit
der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört,
gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte. Rechnungen
sind sofort fällig. Die Zahlung erfolgt gegen, Paypal, EC-Karte, Sofortüberweisung oder
Vorkasse sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Nachlässe oder
Skontierungen sind ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht möglich. Wird bei der
Auftragserteilung eine Vorauszahlung vereinbart, so ist diese vor Arbeitsbeginn zu leisten.
Der Endverbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 3% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des
Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Gegenüber
dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die
Firma THT Performance ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden,
zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind
wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptleistung anzurechnen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder es werden uns andere
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Firma
THT Performance berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
3. Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben der Firma THT Performance sind
unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss
angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten
werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät
die Firma THT Performance nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die
Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus
konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigen. In diesem Falle ist die Firma THT
Performance verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt
zugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden
sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit der Firma THT Performance zurückzuführen ist. Bei Tüv-Gutachten
und Versicherungspolicen wird keine Lieferzeit angegeben. Ansprüche des Bestellers auf
Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind ausgeschlossen. Diese Artikel
werden vom Tüv, bzw. Versicherungsunternehmen direkt an den Käufer zugestellt. Die
Firma THT Performance übermittelt den Kundenauftrag nur weiter und hat keinen Einfluss
auf die generelle Lieferung und die Lieferzeit. Der Besteller hat 6 Wochen nach Bestellung
bei Nichtlieferung die Firma THT Performance schriftlich zu Informieren. Die Firma THT
Performance entscheidet zwischen der Möglichkeit der längeren Wartezeit, oder der
Rückzahlung der für Police oder Tüv-Gutachten vorab bezahlten Beträge. Eine
Rücknahme anderer Produkte durch die Firma THT Performance (z.B.
Leistungssteigerung) durch Nichtlieferung von Tüv-Gutachten oder Versicherungspolice
wird ausgeschlossen.
4. Lieferumfang
Chip-Tuning: Der Verkäufer liefert einen vorprogrammierten Tuning-Chip oder eine andere
elektronische Maßnahme ( Fileservice ) für Kraftfahrzeuge. Die Installation und eine
etwaige Abstimmung des Motors übernimmt nicht der Käufer, es sei denn, es ist im
Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart.Fileservice Dateien liefern wie
ausschließlich an Gewerbetreibende mit Ausschluß jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Eine Einbauanleitung sowie eine technische Dokumentation (Leistungsdiagramm) werden
nicht mitgeliefert. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Anleitung zur Programmierung
oder Umprogrammierung der Software. Tuningbox: Der Verkäufer liefert einen
vorprogrammierten Tuning-Chip, Tuningbox oder eine andere elektronische Maßnahme
für nach bestem Wissen und neuesten Stand der Technik ohne Gewährleistung für eine
einwandfreie Funktion in dem vom Käufer beschriebenen Fahrzeug. Die Installation und
eine etwaige Abstimmung des Motors übernimmt nicht der Käufer, es sei denn, es ist im
Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart.
5. Rückgaberecht bei Fernabsatz
Der Verbraucher hat das Recht, den Kaufgegenstand innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware,
oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen
ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Kosten der
Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu EUR
100 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
Bei einem Bestellwert über EUR 100 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung
nicht zu tragen. Das Paket ist frankiert an uns zu senden. Bei einem Bestellwert von über
100 Euro erfolgt die Erstattung der Versandkosten auf ein vom Verbraucher angegebenes
Konto. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher
darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu” verkauft werden
kann, hat der Verbraucher zu tragen. Sonderbestellungen oder speziell für den Kunden
angefertigte Artikel oder Dienstleistungen sind vom Umtausch und der Rücknahme
ausgeschlossen. Hierunter fallen speziell die Artikel „Chiptuning durch Software“,
„Software Support an Gewerbetreibende“, Tüv-Gutachten und Versicherungspolicen.
Bei der Rückgabe muss die Ware weitestgehend mit dem originalen Verpackungsmaterial
verpackt werden.
6. Gefahrübergang
Die Versendung bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der
Geschäftssitz der Firma THT Performance. Lehnt der Besteller die Annahme der
ordnungsgemäß gelieferten Ware ab, steht der Firma THT Performance Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu. Gleiches gilt, wenn der Besteller eine Bereitstellungsanzeige der
Firma THT Performance erhält und nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von 14 Tagen
die ordnungsgemäß bereitgestellte Ware abnimmt. In allen Fällen, in denen der Besteller
zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist die Firma THT Performance
berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 15 % des Rechnungswertes
ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des
tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung
eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es
unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder
geringer entstanden ist.
7. Haftung
Die Firma THT Performance haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung
der Firma THT Performance für Transport- und Versandschäden wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Ebenfalls haftet die Firma THT Performance nicht dafür, dass Schäden
bei der Installation entstehen. Die Firma THT Performance haftet nur dafür, dass die
Software, der Tuning-Chip, die Tuningbox oder andere elektronische Maßnahmen bei
Absendung funktionstüchtig ist. Den Beweis für Schäden des Tuning-Chips, der
Tuningbox oder anderer elektronischer Bauteile vor der Absendung hat der Besteller zu
führen. Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips,
der Tuningbox, andere die Leistung erhöhende Maßnahmen oder eine
Verbrauchoptimierung (eco Tuning) zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis
führt und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Die
Firma THT Performance übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen
Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip, die Tuningbox oder andere
elektronische Maßnahmen in dem Fahrzeug verbaut wurde.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung für Schäden &
Folgeschäden an Motor, Getriebe & Antriebsstrang übernommen wird.
Soweit durch Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns
Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die
allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher
Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen
Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen,
seiner KFZ – Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu
veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug.
Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt
dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des
Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen
Bestimmungen entstehen. Weiterhin übernimmt die Firma THT Performance keine
Haftung für eine Leistungssteigerung des Fahrzeuges aufgrund des Tuning-Chips, der
Tuningbox oder anderer elektronischer Maßnahmen, da eine Leistungssteigerung auch
von den weiteren Komponenten des Motors abhängig ist. Ebenso haftet die Firma THT
Performance nicht für unmittelbare oder mittelbare (Mangelfolgeschäden, weiterfressender
Mangel) Schäden am Motor, die aufgrund der Motorsoftware, des Tuning-Chips, der
Tuningbox oder anderer elektronischer Maßnahmen entstehen können. Etwaige
Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung oder aus deliktischen
Ansprüchen sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
seitens der Firma THT Performance nachzuweisen ist. Die Firma THT Performance haftet
nicht für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das
Steuergerät, Kabelbaum oder in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu
tragen, dass sich die Elektronik stets in einem trockenen Zustand befindet.
8. Gewährleistung/Schadenersatz
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des
Einbaus. Die Firma THT Performance leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechende Software und des Eproms. Soweit bei Fahrzeugen durch
Installation der Motorsoftware, des Tuning-Chips, der Tuningbox die vom ursprünglichen
Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen sollte, übernimmt die Firma THT Performance
ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung für Schäden &
Folgeschäden an Motor, Getriebe & Antriebsstrang übernommen wird.
Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller setzt voraus, dass
der Besteller das Motorsteuergerät, den Tuning-Chip, die Tuningbox fachgerecht einbaut
bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip oder die Tuningbox
zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning-Chip, die Tuningbox darf nur
für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Die
Firma THT Performance übernimmt keinerlei Haftung bei Verwendung der Komponenten
im falschen Fahrzeug. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich nur auf
Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem
Serienstand entsprechenden Angaben zur Mehrleistung sind fahrzeugindividuell
unterschiedlich zu betrachten wobei sich die technisch machbare Mehrleistung, aus dem
TÜV-Teilegutachten (so weit vorhanden) ergibt. Diese kann je Fahrzeug und Modell
variieren und ist für den Vertrag als verbindlich anzunehmen. Es gilt als vereinbart, dass
eine Leistungssteigerung nur gemäß nachfolgenden Bedingungen und nur durch zwei
direkt aufeinander folgende Prüfstandsmessungen ermittelt werden kann. Prüfmethode:
Dynamische Leistungsmessung Umgebungstemperatur: 20° C Eine andere Bestimmung
der Leistungssteigerung gilt als unverbindlich und berechtigt nicht zur Reklamation.
Reklamationen im Bezug auf Leistungsdifferenzen können nur 14 Tage nach
Fahrzeugbearbeitung anerkannt werden. Der Kunde hat in einem solchen Fall einen
Prüfstandsbericht vorzuzeigen, in dem hervor geht, wie viel KW und Nm bei Drehzahl das
Fahrzeug vor der Leistungssteigerung hatte. Bei Fehlern der Software bzw. der Funktion
sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur
Nachbesserung zu geben. Nachbesserungsarbeiten finden immer bei der Firma THT
Performance statt. Die Software oder gelieferte Hardware ist dem Verkäufer zur Verfügung
zu stellen. Anreise-, Abreise-, Transport oder Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des
Käufers. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht gestellt. Auch sonstige andere Schadensansprüche
aufgrund einer Einschränkung der Mobilität werden von der Firma THT Performance nicht
übernommen. Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die
Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den
Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Es ist nach
dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen
Form miteinander funktionieren. Weiterhin kann nicht sichergestellt werden, dass alle zum
Lieferumfang gehörenden Bauteile im Fahrzeug verwendet werden können. Für diese
Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander
inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten
zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Käufer von
jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. Im Falle von Mängeln des
Liefergegenstandes sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften
Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das
Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den
Lieferungsgegenstand. Beide Parteien sind bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. der
Ersatzlieferung oder bei Nichterfüllung eines Vertragsbestandteils berechtigt, Minderung
oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Wechselseitige
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dabei vollständig
ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn der Käufer
bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat oder die gelieferten Teile
in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige
Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem
jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen
Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben
erlischt die Gewährleistung. Ölverbräuche müssen nicht den des Fahrzeugherstellers
angegebenen Werten entsprechen. Sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu
30% darüber liegen. Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen
uns kostenlos zugestellt werden. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf
schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne
Motoröl, fahren mit dem falschen Kraftsstoff fallen nicht unter unsere
Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter Gewährleistung
fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung
schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer
Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten THT Partnern durchgeführt. Dabei
ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in
unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem
schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden.
Außerdem müssen für die Anerkennung eines Gewährleistungsfalls die im FahrzeugKundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nachgewiesen werden können. Sollten
die Vorschriften in der Bedienungsanleitungen des Herstellers missachtet worden sein, ist
eine Gewährleistung ausgeschlossen. Ferner ist eine Gewährleistung ausgeschlossen,
wenn das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird oder das Fahrzeug in von uns
nicht genehmigter Weise technisch verändert wird. Ansprüche auf Wandelung oder
Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. wenn
wir unsere obige Gewährleistung erfüllen. Sollte unsere Software durch ein
Softwareupdate (z.B. Abgasskandal / Werkstattaufenthalt) überschrieben werden, so
haftet der Käufer dafür. Die neue Software kann vergünstigt bei Firma THT Performance
bezogen werden. Durchführungsort ist auch hierfür immer bei der Firma THT
Performance. Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rückfahrt oder Fahrzeugtransport zu
bezahlen. Für Aufenthaltskosten, sowie Verluste oder Kosten die Aufgrund des Ausfalls
des Fahrzeugs entstehen haftet der Kunde selbst. Die Firma THT Performance haftet nicht
für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das
Steuergerät, Kabelbaum oder in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu
tragen, dass sich die Elektronik stets in einem trockenen Zustand befindet.
9. Rücksendungen
Die Firma THT Performance behält sich vor, bei unaufgefordert eingesendeten
Warensendungen die Annahme zu verweigern. Warensendungen an die Firma THT
Performance werden nur nach vorheriger Ankündigung, Zustimmung und mit der
erforderlichen Kennzeichnung angenommen. Entstehende Mehrkosten hierfür oder z. B.
zur Prüfung und Reparatur eingesendeter Artikel werden dem Käufer nach Aufwand und
aktuell gültiger Preisliste in Rechnung gestellt. Bei Warensendungen in Garantiefällen wird
nach Wahl der Firma THT Performance ein Transportunternehmen zur Abholung
beauftragt. Der Käufer muss hierfür das Paket auf eigene Kosten versandtauglich
bereitstellen.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
11. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden
die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.